Familienunternehmen 

seit 1780.

Lieferketten­sorgfalts­­pflichtengesetz­­

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen nehmen wir unsere Pflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sehr ernst. Wir setzen uns aktiv für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in unserer gesamten Lieferkette ein.

Um zu gewährleisten, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und auch entlang der Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Jegliche Hinweise und Beschwerden im Sinne des § 8 LkSG bezüglich drohender oder bereits eingetretener menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken und Verletzungen im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit oder der unserer Lieferanten, können Sie uns über folgenden Link zukommen lassen. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Hinweise vertraulich.
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